Samstag, 31. Dezember 2011

Hinweis in eigener Sache: aus "IMD" wird Netzfurore.de!

Liebe Leser,

passend zum Jahreswechsel wird dieser Blog durch einen würdigen Nachfolger ersetzt. Auf Netzfurore.de geht es thematisch in die Breite, nachdem das hier ursprünglich besprochene Netzwerk erfolgreich zerschlagen wurde. Inside Megadownloads wird selbstverständlich online bleiben und dient fortan als Mahnmal, als Informationsquelle für Ermittler und Interessierte. Und selbstverständlich wird "IMD" auch weiter mit Artikeln gefüttert, sofern es explizit Neuigkeiten aus dem Netzwerk gibt. Diese werden dann simultan auf Netzfurore und hier gepostet, um den Übergang zu erleichtern. Ebenfalls wird dieser Blog quasi als Backup-System fungieren für den Fall der Fälle.

Um bereits gestellten Anfragen gerecht zu werden eine kurze Info: Nein, dieser Blog ist NICHT zu verkaufen.

Ich bin mir sicher, dass Sie sich auf Netzfurore.de wohlfühlen werden.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen

Claus Frickemeier

Nachtrag vom 04.01.2012: Netzfurore.de muss leider noch einmal überarbeitet werden, da ein eingespieltes Software-Update nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Daher leitet die Seite Netzfurore.de derzeit auf IMD. Bis zur Behebung des Fehlers wird es also hier munter weitergehen ;-)

Nachtrag vom 07.01.2012: Netzfurore.de ist wieder online und wird in den nächsten Tagen komplett fertiggestellt.

Jahresrückblick: Fakten & Prognosen - mit der Bitte um Kenntnisnahme

Das Jahr 2011 war in vielerlei Hinsicht ein Besonderes: endlich bewahrheitet sich das, was ich seit langer, langer Zeit kommuniziere, obwohl ich dafür hier und da vor Gericht gezerrt wurde und mich in sinnlosen Prozessen genötigt sah, zu argumentieren. Faktisch kann ich für 2011 feststellen: jeden Prozess, in dem ich angehört wurde, habe ich gewonnen. 

Es gab aber auch einige wenige Einstweilige Verfügungen, die ohne vorhergehende, mündliche Verhandlung quasi "durchgewunken" wurden. In einigen Fällen legte ich Widerspruch ein und sorgte damit dafür, dass nun doch eine Verhandlung angesetzt wurde. In jedem einzelnen Fall gewann ich die jeweiligen Prozesse, nicht ein einziger wurde verloren. Warum ich nicht gegen jede einzelne Aktion vorging? Nun, das ist einfach eine Geldfrage. Die Abzocker aus dem von mir beschriebenen Netzwerk haben eine vermeintliche Macht, da sie mir finanziell überlegen sind und mich stets vor ein Landgericht zerren. Hier herrscht Anwaltszwang - und Anwälte wollen bezahlt werden.

Trotzdem bestand ich bis heute den Kampf David gegen Goliath. Nicht ohne Blessuren: So "durfte" ich Mitte des Jahres rund 24 Stunden im Gefängnis verbringen, da ich einen Ordnungsmittelbeschluss nicht rechtzeitig zahlen konnte. 2.000 EUR Ordnungsgeld waren fällig dank eines durchgewunkenen Antrages des Verkehrsanwalts Hasenbäumer. Trotz Hinweis auf die Tatsache, am nächsten Werktag zahlen zu können, nahm mich der Bezirksbeamte mittags fest und verbrachte mich in die JVA Herford. Morgens um 9.00 Uhr hat mein Anwalt mich dann "ausgelöst". Das ZKB Herford hat am nächsten Tag dann auf Nachfrage und meine Beschwerde geäussert: "So ein Blödsinn, das hätte nicht sein müssen. Ein übereifriger Beamter hat da über die Stränge geschlagen.".

In diesem Zusammenhang sei folgendes ausdrücklich klargestellt: es ist mittlerweile bekannt, dass Frank Babenhauserheide sich eines Informanten aus Kreisen der Polizeibehörde Herford bedient, wie sich spätenstes zum Thema "Sweed" zeigt. Soviel ist schon heute sicher, werter Kriminalbeamter: ich werde dich virtuell fressen und thematisieren. Und deine Uniform kannst du ausziehen. Wetten?

Desweiteren versuchte man, meine Berichterstattung zum Thema sweed.to und freedom.to zu unterbinden - die Designerdrogen, die über das Netzwerk Babenhauserheide & Co. aus der Abzockzentrale Vlotho aus vertrieben wurde zu unterbinden. Dumm nur: in einer Widerspruchsverhandlung zum Thema lieferte der werte Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer seine Lebensgefährtin, Frau -Rechtsanwältin- Corinna Lubbe, aufgrund der Beweislast selbst ans Messer und gab kleinlaut vor den Richtern zu, dass sie selbst (!) zeitweise das Zeug abgewogen, verpackt und versandt hat.  Zeitgleich wurde, ganz dezent, eine weitere angedachte Einstweilige Verfügung gegen mich in gleicher Sache zurückgezogen.

Kommen wir zu kino.to: wer meinen Blog aufmerksam liest (und das empfehle ich fast schon gebetsmühlenartig), der wird festellen, dass ich hinter kino.to stets einen Valentin Fritzmann vermutete. Okay, er ist "der kleine Prinz" und somit nur der Sohnemann aber immerhin zeichnet er offiziell für Firstload verantwortlich. Da hat der werte Dr. Robert Fritzmann schick das Söhnchen vorgeschickt.  What shells: eine kriminelle Bagage. Oder: mitgehangen, mitgefangen - wie wir in Deutschland zu sagen pflegen.


Das, was die GVU nun toll präsentiert war bereits 2009 klar. In einem konspirativen Treffen in Bonn Mitte des Jahres haben wir einige Stunden darüber siniert, wer hinter kino.to steckt. Dumm nur: kompetente Meinungen wurden offenbar überhört. Man sollte einem Adrian Fuchs oder auch einem Claus Frickemeier einfach mal zuhören. Und auch ein simples Dankeschön seitens der GVU (hey, die haben mal 1 Mio. ausgelobt und Kapelle gemacht!) wäre das Mindeste gewesen. Möge die GVU ihre Rechnungen bezahlen und gut ist es.

Last, not least: der werte Rechtsanwalt Neuber. Nur soviel, Herr Neuber: Ihre erneute Attacke gegen jene, die sich gegen Abofallen auflehnen, macht Sie (spätestens jetzt) zu einer Nullnummer. Fred Kaier als Betreiber von Konsumer.info ist Ihnen um Längen voraus. Ich bin Ihnen auch um Längen voraus, denn ein Blog lebt von dem, was erzählt wird. Sie wiederum biedern sich durch Ihre Beiträge nur denen an, die zweifelos zum Abschaum des Internets gehören. Schaut man sich Ihre Vita an, so lässt das tief blicken - aber auch verstehen, warum Sie so agieren. Übrigens, Herr Rechtsanwalt Neuber: soweit mir bekannt sitzt der letzte Mandant, den Sie gegen mich hatten, derzeit in Untersuchungshaft - wir sprechen von Xxxxxxxx Xxxxx / Digitale Welten. Die Klammern, weil er sich mal so, mal so ausgegeben hat.

Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel und unke: im ersten Quartal 2012 wird für ein Stückchen Gerechtigkeit gesorgt. Der kleine Prinz samt Papa gehen in U-Haft, der derzeit ausser Vollzug befindliche Haftbefehl von Babenhauserheide wird vollstreckt und zeitgleich zieht das korrupte Arschloch aus der KPB Herford die Uniform aus oder offenbahrt sich den mittlerweile ermittelnden Behörden. Zum Verrschleiern ist es längst zu spät, Scheisserchen!

Freitag, 30. Dezember 2011

Interview mit der GVU zum Thema kino.to

Vielen Dank an den anonymen Kommentator mit dem Hinweis auf dieses Interview, in dem es auszugsweise wie folgt heisst:

"Es hat sich heute, das war noch ganz interessant, herausgestellt, dass offenbar das Portal kino.to von einem Mann, der in Österreich gemeldet ist und den Usenet-Zugang Firstload betreibt, monatlich mit Geld ausgestattet worden ist, und zwar im Hunderttausend-Euro-Bereich."
Ich muss immer und immer wieder schmunzeln, wenn ich das höre. Die GVU verkauft das nun als vollkommen neue Erkenntnis. Dabei hat es bereits im vorletzten Jahr (!) ein interessantes, konspiratives Treffen gegeben um kino.to den Gar auszumachen. Bereits damals habe -nicht nur ich-  sowohl dem Vertreter von Warner Bros. als auch dem GVU-Ermittler deutlich zu machen versucht, wie kino.to funktioniert und wer denn eigentlich davon profitiert.

Das komplette Interview gibt es hier.

Update: in der Textversion gehts dann endlich in die richtige Richtung (danke an den anonymen Kommentator!):
"Dieser Mann scheint noch eine Ebene über kino.to zu stehen. Wir prüfen jetzt, inwieweit er auch zu anderen Portalen und kriminellen Seiten wie z.B. Abofallen in Beziehung steht. Diese Person kennen wir schon, haben aber von Deutschland aus momentan keine Handhabe, weil er in Österreich ist. "
Quelle: Lokalradio der Uni Leipzig 

Soso. Von Deutschland aus also keine Möglichkeiten. Michael Manger, übernehmen Sie...

Samstag, 24. Dezember 2011

Öffentliche Frage an Valentin Fritzmann: wollen wir nicht endlich mal ein Interview führen?

Es ist Weihnachten, Das Fest der Liebe. Das Fest der Vergebung. Das - was auch immer. Zeit, dem "kleinen Prinzen" erneut anzubieten, sich zu erklären. Seit 2009 habe ich hier und da versucht, Valentin Fritzmann ein paar virtuelle Silben zu entlocken und stieß stets auf Ignoranz. Sowas tut, und das gestehe ich hier öffentlich, ein wenig weh.

Meinem Verständnis nach sollte jemand, der 250.000 Euro monatlich in kino.to gesteckt haben soll doch wirklich in der Lage sein, ein Interview zu geben. Immerhin sind Sie von Beruf Sohn ein Mann von Welt. Und noch dazu Buchautor. Die aktuellen Entwicklungen werfen definitiv Fragen auf. Sie wissen schon, was ich meine. Glaubten Sie, LuMovies oder gar payinf wären neben den anderen, illustren Projekten einfach so an mir vorüber gegangen?

Wie auch immer: einem Interview mit Ihnen würde ich mich aufgeschlossen zeigen. Und wenn der eigene Mumm nicht reicht würde ich mich glatt dazu verleiten lassen, dieses auch im Beisein von Papa, Dr. Robert Fritzmann, zu führen. Doch Vorsicht: ich bin nicht Netzwelt. Oder, anders formuliert: was damals funktionierte, funktioniert heute nicht mehr. Sie unterschätzen das Web, denn es vergisst nicht.

Frohe Weihnachten wünscht,

Ihr Claus Frickemeier

Donnerstag, 22. Dezember 2011

kino.to: Valentin Fritzmann erneut schwer belastet!

Valentin Fritzmann
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hat heute erneut eine Pressemitteilung zu dem aktuellen Urteil veröffentlicht. Und erneut wurde Valentin Fritzmann (InQnet GmbH Wien) schwer belastet. Nach Aussage des rechtskräftig verurteilten 47-jährigen, der als Mitglied der Kerngruppe von kino.to gilt habe Fritzmann 250.000 Euro monatlich gezahlt:
  • In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle. 
Die gesamte Pressemitteilung der GVU finden Sie hier.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt: 3 Jahre, 5 Monate Haft

Leipzig.  Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Quelle & vollständiger Artikel: der Westen

Vorsicht, Satire: Die Weihnachtsansprache von Christian Wulff



Quelle: Weihnachtsansprache 2011 von Bundespräsident Wulff by satirelupe

Donnerstag, 15. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt. Dennis B.: "Ich wurde ausgenutzt."

Leipzig/dapd. Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Angeklagter hat sich ausnutzen lassen
Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld II («Hartz IV») bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. «Ich habe mich ausnutzen lassen», sagte Dennis B., «ich habe nicht viel verdient.» Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei. Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro gewesen.
Zehn Cent pro Raubkopie verdient
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein «kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to» gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen «Handlanger oder Wasserträger». Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen. Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

kino.to: Angeklagter legt Geständnis ab

Leipzig (RPO). Im Prozess gegen einen weiteren früheren Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) gestand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Dennis B. gab zu, Filme auf das Portal in mehr als 53.000 Fällen hochgeladen zu haben. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen frühere kino.to-Betreiber. Der Angeklagte soll innerhalb von zwei Jahren rund 12.000 Euro mit dem Hochladen von Filmen verdient haben und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Quelle: RP-Online

Mittwoch, 14. Dezember 2011

kino.to: der nächste Prozesstermin findet am kommenden Donnerstag statt

Aus gut unterrichteter Quelle wurde mir zugetragen, dass es in Sachen kino.to offenbar Schlag auf Schlag geht. So soll bereits am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen Dennis B. stattfinden.

Donnerstag, 15.12.2011, Saal 100, Beginn: 9.00 Uhr

Montag, 12. Dezember 2011

sweed.de beendet aus "aktuellem Anlass" den Verkauf

Screenshot sweed.de vom 12.12.2011
Nach sweed.to ist vor sweed.to - die Domains sind beliebig austauschbar, wenn man sich an kino.to erinnert, denn auch hier stand sofort nach dem Bust der Nachfolger bereits in den Startlöchern. In meinem Artikel zu sweed.de war ich höchstpersönlich allerdings der Überzeugung, dass es sich hier um einen simplen Fake-Shop handelt, der als Trittbrettfahrer nur ein wenig abkassieren möchte. Darüber täuschte auch die Möglichkeit der angebotenen Nachnahme nicht hinweg. Heute bestärkt mich nach erneuter Sichtung der Website sogar noch mehr die Vermutung, dass es sich hierbei um einen Fake-Shop handelt, denn in roten Lettern wird angekündigt, den Verkauf zum 31.12.2011 zu beenden. Zeitgleich mit dem Hinweis besteht nun die Möglichkeit, gar 36 Gramm-Lieferungen für schlappe 279.- EUR zu erwerben. Nach dem Bestellprocedere bekommt man folgende Kontodaten mitgeteilt:

Empfänger:  Web Service
Kontonummer:  316764000
Bankleitzahl:  10077777
Bank:  norisbank
Verwendungszweck:
Bitte nur den Nachnamen angeben!

Natürlich soll der Empfänger "Web Service" den Konsumenten die ursprünglich als Verrechnungsadresse von sweed.to angegebene "RS Web Services" suggerieren. Das identische Design tut ihr übriges.

Warum die Norisbank Berlin trotz entsprechender Hinweise bis heute noch nicht reagiert hat bleibt mir persönlich ein Rätsel. Eine "Firma" ohne Rechtsform ist mehr als ungewöhnlich, ebenso der Hinweis, beim Verwendungszweck nur den Nachnamen anzugeben. Was macht eigentlich ein Herr Müller, Meier oder Schulze, wenn er seine Lieferung nicht erhalten hat?

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum, Teil Drölf

Screenshot vom 12.12.2011
Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende "Unternehmen" augenscheinlich nicht mehr möglich ist.

Apropos Valentin Fritzmann - ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass er sich die Vorweihnachtszeit irgendwie anders vorgestellt hat, denn weite Teile seines in Deutschland implementierten Abzock-Imperiums liegen derzeit brach, wichtige Partner brachen einfach mal so weg. Die Führungsriege der Digitale Welten GmbH z.B. sitzt nach erfolgreichem Zugriff der Nürnberger Zollfahndung in Haft und auch der Kalletaler Pferde- und Designer-Drogenhändler Frank Babenhauserheide wurde kalt erwischt und erst einmal kaltgestellt nach den umfangreichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen. Dann hätten wir desweiteren noch ein Landeskriminalamt Niedersachsen, welches in Sachen Megadownloads akribisch ermittelt - und nicht zuletzt die Tatsache, dass die vermeintliche "Führungsspitze" von kino.to den werten Herrn Valentin Fritzmann ganz böse belastet und zu Protokoll gab:
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der GVU

Ich komme nicht umhin an meinen öffentlichen Brief an Papa und Sohnemann Fritzmann zu denken. Richtig: er stammt aus 2009 und blieb leider unbeantwortet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Immerhin ist bald Weihnachten - und der kleine Prinz wird zukünftig vielleicht ja mehr Zeit haben als ihm lieb ist...

Mittwoch, 7. Dezember 2011

kino.to: 2. Urteil lautet 3 Jahre Haft - Valentin Fritzmann schwer belastet!

Berlin, 7. Dezember 2011. Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: Pressemittelung der GVU

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum

Quelle: firstload.de / Screenshot
Seit heute hat das Projekt des "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann (mal wieder...) ein geändertes Impressum. Offenbar gibt es ein neues Unternehmen, welches für "Firstload" nun die Kreditkartenzahlungsabwicklung übernommen hat. Dabei wurde nun ein "Unternehmen" mit Sitz in Adjerbaijan gewählt.

Sonntag, 4. Dezember 2011

Rubrik Leserbriefe: Update


Ein neuer Leserbrief erreichte die Redaktion und ist ab sofort in der entsprechenden Rubrik verfügbar.

Prädikat: Lesenswert!

Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Samstag, 3. Dezember 2011

Aus der Rubrik: "Ne, nicht wirklich.... oder?"




Quelle: NDR Fernsehen via Rechtsanwalt Stefan Richter (Facebook)

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.

Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de

Radio-Empfehlung: "Der Funkstreifzug" im Bayerischen Rundfunk - morgen, 09.15 Uhr

Im Netz der Abkassierer: Wie Geschäftemacher und Geldeintreiber Internet-Kunden abzocken

Quelle: Bayerischer Rundfunk

Das Podcast zur Sendung ist nun verfügbar.

Freitag, 2. Dezember 2011

kino.to: Erster Urteilsspruch gegen "Mittäter auf mittlerer Ebene"

Leipzig. Am Amtsgericht Leipzig ist am Freitag das erste Urteil gegen einen der Drahtzieher der Webseite kino.to gefallen. Marcus V. war vorgeworfen worden, das Urheberrecht in mehr als einer Million Fällen verletzt zu haben. Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das illegale Filmportal kino.to stellte zuletzt Kopien von mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien bereit. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hatte das illegale Angebot schon seit 2008 im Visier. Laut Informationen der GVU wurde das System „kino.to" auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Quelle und vollständiger Artikel: Leipziger Volkszeitung via Abzocknews.de 

Weiterhin lesenswert ist der Artikel der Süddeutschen Zeitung sowie die Ausführungen der Kanzlei Hoenig aus Berlin.

Zollfahndung sprengt europaweit tätigen Händlerring von Designerdrogen

Bundesweit zehn Hausdurchsuchungen und fünf Festnahmen; Fahnder stellen in Kellerlager 25 Kilogramm "Räuchermischungen" im Verkaufswert von über 125.000 Euro sicher

Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Der Bayerische Rundfunk hat eine interessante Sendereihe zum Thema Abofallen gestartet.

Im interessanten Hörfunkbeitrag kommen unter anderem Buchautor Andreas Sterntal als auch Rechtsanwalt Benedikt Klas zu Wort. Den Beitrag kann man hier anhören oder downloaden.

Mittwoch, 30. November 2011

In eigener Sache: Ordnungsmittelantrag vollinhaltlich zurückgewiesen

Erneut ging die Rechnung der Abzocker in Sachen Law Hunting gegen mich nicht auf, denn das Landgericht Bielefeld hat den Ordnungsmittelsantrag (Aktenzeichen: 6 O 351/11) der Abzocker vollinhaltlich zurückgewiesen.

Was war geschehen? Im Rahmen meiner Recherchen zum Netzwerk habe ich aufgedeckt, dass die Abofallenbetreiber aus München und Vlotho ins Drogengeschäft eingestiegen sind und sich nun dem Vertrieb von "Legal Highs" wie Sweed oder Freedom widmen. Wie zu erwarten führte das zu weiteren Versuchen, mich mundtot zu machen, in dem (mal wieder...) Einstweilige Verfügungen gegen mich beantragt wurden in der Hoffnung, dass diese aufgrund beigefügter falscher, eidesstattlicher Versicherungen der Protagonisten auch unter Ausnutzung des ach so wichtigen Status "Rechtsanwalt" einfach mal schnell durchgewunken werden würden. Immerhin betreibe man seriöses Geschäft und meine Berichterstattung sei schlichtweg erstunken und erlogen. Eine dieser durchgewunkenen (sprich: ohne vorherige mündliche Verhandlung entschiedene) Einstweiligen Verfügungen aus dem Netzwerk stammte von Frank Babenhauserheide himself.

In der beigefügten Eidestattlichen Versicherung versicherte Herr Babenhauserheide unter anderem wörtlich wie folgt:
"In meiner Person handelt es sich nicht um einen lupenreinen Drogendealer."
In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse dürfte spätestens jetzt verständlich sein, warum ich Herrn Babenhauserheide schon derzeit wegen vorsätzlicher, falscher Versicherung an Eides Statt samt aller weiteren in Betracht kommenden Delikte angezeigt habe, nicht wahr?

Doch damit reichte es den Law Huntern natürlich noch nicht: es wurde vorsorglich noch gleich ein Ordnungsmittelantrag gegen mich gestellt, da ich in einem nachfolgenden Artikel angeblich gegen die bestehende Einstweilige Verfügung verstossen habe. Das Landgericht Bielefeld entschied nun allerdings gegen die Abzocker und wies den Antrag auf Ordnungsmittel zurück.

Auszug aus dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld:


Zur Begründung führen die Richter dazu wie folgt aus (Auszug):

Abofallenbetreiber als Drogendealer, II

Designer-Drogen-Drehkreuz:  Wie die Verdächtigen Rauschgifte als Badesalz und Kräutermischungen verkauften


Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.

Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. Gegen vier Personen wurde Haftbefehl erlassen. Ein Mann aus dem Kreis Herford, der ebenfalls eine zentrale Rolle in der Gruppierung spielen soll, wurde festgenommen und verhört, jedoch später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter (siehe Artikel zur Internet-Abzocke). Nun beschäftigt sich auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft München I. mit ihm und seinen mutmaßlichen Komplizen. "Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels", erklärt Frank Rieger, Sprecher der Nürnberger Zollfahndung.

In den Büros im Kreis Herford, die dem Verdächtigen gehören, sollen nach dem bisherigen Stand die aus München kommenden großen Drogenlieferungen in Ein-Gramm Portionen umgepackt und teils verschickt worden sein. Nach NW-Informationen wurden in einem Keller des Mannes rund 25 Kilogramm der Substanzen gefunden.

Die Drogenlieferungen soll die Gruppierung als Kräutermischungen oder als Badesalz getarnt haben. Die Ermittler sprechen bei den Rauschmitteln von so genannten "Legal Highs", die als Designerdrogen bewertet werden, erklärt Frank Rieger weiter: "Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung."

Die Männer und Frauen sollen arbeitsteilig agiert haben. So wurden von ihnen chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert. Bislang gehen die Beamten davon aus, das 356 Kilo aus Fernost eingeführt wurden - die wohl einen Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro haben.

"Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm als auch in größeren Mengen in Großhandelspackungen für das europäische Ausland umverpackt", ergänzt Frank Rieger.Bei den in Kreis Herford gefundenen 25 Kilo handelt es sich um so genanntes "Sweed". Diese Räuchermischung enthält vermutlich künstlich hergestellte Stoffe, die ähnliche wie die im Hanf enthaltenen Drogensubstanzen wirken. Bisher ist aber noch nicht klar, wie hoch der Gehalt tatsächlich ist.

Verkauft wurden die Substanzen, die eigentlich unter das Arzneimittelgesetz fallen, über eine eigene Internet-Seite: "Auf dieser wurde das als ,top erfrischendes Badesalz’ beworbene Produkt den Kunden zum Preis von 29 Euro je Gramm - ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten", erklärt Zollfahndungssprecher Rieger: "Auf der Internetseite gab die Gruppierung ihren Kunden auch erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des Badesalzes - angeblich - nur an volljährige Personen. Es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet."

Die fränkischen Ermittler gehen davon aus, dass das "Badesalz" zum Konsum durch Schnupfen, also ähnlich wie Kokain, vertrieben wurde. Die Ermittlungen in dem von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft als komplex eingestuften Verfahren dauern an.

Herforder Verdächtiger wegen Abofallen im Visier
Der Mann, dessen Büros die Nürnberger Zollfahnder im Kreis Herford durchsuchte, hat jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsverfahren und ist bereits bundesweit wegen so genannter Abofallen im Internet und einem fragwürdigen Inkassodienst bekannt.

Aktuell läuft gegen den Mann ein Groß-Verfahren der Hannoveraner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, über das die NW exklusiv berichtete: Es sind Ermittlungen rund um eine seit Jahren als "Internet-Abzock-Seite" bekannt gewordene Internetseite mit kostenpflichtigen Gratisprogrammen und ein von Herfordern in Hannover gegründetes Inkassounternehmen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat diese Ermittlungen übernommen, weil die Spuren in dem Fall – wie auch aktuell bei den Kräuterdrogen – ins Ausland führen. Bei den Wirtschaftsverfahren geht es um den Vorwurf des Betrugs und möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.

Die niedersächsischen Ermittler haben bisher Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren. Die Masche der Verdächtigen: Im Internet boten sie die Gratisprogramme wie die Textverarbeitungssoftware Open-Office, das Bildbearbeitungsprogramm Irfanview oder den Adobe-Reader auf einer eigenen Seite zum Herunterladen an. Angeblich wurden Internet-Nutzer darauf hingewiesen, dass das Angebot 96 Euro kostet. Der Vorteil der kostenpflichtigen Gratisprogramme sollte angeblich ihre Virenfreiheit sein, erklärten Vertreter. Als Sitz des Unternehmens, das aus Sicht der Ermittler eine Scheinfirma ist, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate gewählt.

Die niedersächsischen Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass viele Opfer nie auf der fraglichen Internet-Seite waren, sondern ihre Adressen eingekauft und sie dann angemahnt wurden. Viele Menschen zahlten tatsächlich, weil sie sich durch die immer wieder eingehenden Mahnschreiben unter Druck gesetzt fühlten.

Vielfach hatten die Opfer nicht einmal einen Computer. Bevor die Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, waren die Mahnbriefe unter anderem aus dem Kreis Herford versandt worden. (jwl)

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Dienstag, 29. November 2011

sweed.to: Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Herford/Nürnberg (jwl). Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.

"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte",  teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.
FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten Ermittler in  München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

 

Sicherstellung von Beweismitteln

Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung, welche arbeitsteilig chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert hatte.

Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem  Gramm Inhalt als auch in größeren Mengen in "Großhandelspackungen" für das europäische Ausland umverpackt.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
So erfolgte der Weitervertrieb der als bedenkliches Arzneimittel einzustufenden und dem Arzneimittelgesetz unterfallenden Substanz unter dem Szenenamen "Freedom" den Ermittlungen zu Folge größtenteils über eine hierzu vom Kopf der Gruppierung eigens betriebene Internetseite.

Als Badesalz beworben

Auf dieser wurde das als "top erfrischendes Badesalz" beworbene Produkt den Endkunden zum Preis von 29 Euro je Gramm – ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten.

Auf ihrer Internetseite gab die Gruppierung den Kunden erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des "Badesalzes" (angeblich) nur an volljährige Personen, es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die als "Badesalz" beworbene Substanz gezielt zum Konsum durch Schnupfen vertrieben wurde.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH

356 Kilogramm aus China bezogen

Den bisherigen Ermittlungen zu Folge hat die Gruppierung bisher wohl insgesamt 356 Kilogramm chemische Mischungen aus China bezogen.

Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein  Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund  25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen.

Die labortechnische Untersuchung dieser "Räuchermischungen" steht noch aus.

 

Vier Tatbeteiligte in U-Haft

"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit. 

Auf die Spuren der Gruppierung waren die Ermittler gestoßen, nachdem nach Hinweisen einer ausländischen Zollbehörde und Unstimmigkeiten bei der Einfuhr der Zoll eine labortechnische Untersuchung des Inhaltes der aus China stammenden Pakete veranlasst hatte.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Montag, 28. November 2011

BVKJ: Kräutermischungen gefährden Jugendliche


BVKJ: Eltern müssen wachsam sein und frühzeitig aufklären! "Kräutermischung" - was so harmlos klingt, hat in den letzten Tagen mehrere Jugendliche  auf die Intensivstationen von Krankenhäusern gebracht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor den mit Fantasienamen bedruckten kleinen Tüten mit den Kräutermischungen. Ihre Wirkung ist unkalkulierbar und häufig gefährlich. In Siegen erwischte es gerade erst zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Nach dem  Konsum eines Kräutermixes wurde es den beiden übel, sie verloren das Bewusstsein. Per Rettungswagen wurden sie in die Kinderklinik gebracht. Aus anderen Regionen in Deutschland wurden in den letzten Wochen ebenfalls Fälle gemeldet, wo Jugendliche gesundheitliche Probleme nach dem Rauchen von Kräutermischungen bekamen.

Kräutermischungen  gefährlich wie Russisches Roulette
"Es ist kaum zu ermitteln, wo die Produkte hergestellt werden. Auch die Wirkung der einzelnen Mischungen ist unterschiedlich, da sie von regionalen Produzenten abgepackt und in Verkehr gebracht werden. Wir wissen nur, dass sie mit synthetischen Cannabinoiden, dem Cannabis ähnlichen Substanzen, versetzt werden. Als Joint geraucht, können die Mischungen Herzrasen, Angstzustände bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen verursachen. Da niemand genau weiß, was und wieviel in den Tütchen steckt, gleicht der Konsum Russischem Roulette," so der Drogenbeauftragte des BVKJ, Dr. Matthias Brockstedt. Die "Kräutermischungen" können den Einstieg in den Drogenkonsum bahnen. Jugendliche können sie in speziellen Geschäften oder im Internet oft unter dem Namen „Spice“ kaufen, sie sind billig, jedoch wie andere Designerdrogen auch in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Da die Mischungen von Kleindealern individuell hergestellt werden und es auf den ersten Blick nie klar ist, was sich in den kleinen Tüten befindet, ist es für die Behörden schwierig, den Handel zu kontrollieren bzw. zu unterbinden. Die synthetischen Cannabinoide unterliegen seit dem 22. Januar 2009 dem Betäubungsmittelgesetz, es handelt sich somit um illegale Drogen. Oft ist es schon schwierig, überhaupt nur den Inhalt der Tüten genau zu bestimmen. Um so wichtiger ist die Rolle der Eltern.

Eltern in der Verantwortung
Der Kampf gegen Drogenmissbrauch muss bereits im Kindesalter beginnen. Klare Regeln zu Hause von Anfang an und das eigene gute Vorbild verhindern das Abgleiten in die Sucht, elterliches Desinteresse und allzu laxe Erziehungsmethoden wirken sich negativ aus. Dr. Matthias Brockstedt: „Eltern sollten ihre Kinder von Anfang an zu Offenheit und Selbstbewusstsein erziehen. Nur so entwickeln die Kinder Mut, ihre eigene Meinungen auch gegenüber gleichaltrigen Freunden zu vertreten, "Nein" zu sagen, wenn ihnen Drogen angeboten werden.
Eltern, deren Kinder bereits die ersten Erfahrungen mit Kräutermischungen, Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen gemacht haben, sollten nicht panisch und mit strengen Verboten reagieren, sondern das gemeinsame Gespräch suchen und dabei ohne falsches Moralisieren geeignete Regeln des Zusammenlebens aufstellen, die der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen Raum lassen. Gleichzeitig sollten sie zusammen mit den Jugendlichen Rat bei ihrem Kinder- und Jugendarzt suchen, der die Familie meist schon jahrelang kennt und daher helfen kann.“

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Hartmann

Freitag, 25. November 2011

sweed.de: Warnung vor Fake-Shop

sweed.to ist down - schon erblickt ein offensichtlicher Fake-Shop unter der Domain sweed.de das virtuelle Licht der Welt. Ich sage mir hier: "Schuster, bleib bei deinen Leisten" und bitte die hier mitlesenden Fake-Shop-Rechercheure um Kenntnisnahme und würde mich freuen, wenn sie sich der Angelegenheit annehmen würden. Von daher hier nur ein paar kurze Fakten und Daten - es sollten beim Lesen der Akteure alle Alarmglocken klingeln:

Linh Wang dürfte hinreichend bekannt sein in der Fake-Shop-Szene. Aber es kommt noch besser:


...auch diese Person ist leicht zu ergoogeln und dürfte den Profis ein Begriff sein....


Sowas aber auch. Stichwort: MediaOn. So, das soll auch als Hinweis reichen. Macht was draus, Jungs ;-)

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber am Ende?

Die Digitale Welten GmbH der Abzocker Müller und Xxxxx aus München scheint ein massives Problem zu haben, denn sowohl die Seite freedom.to ("Badesalze"), als auch sweed.to ("Kräutermischungen") sind seit heute abgeschaltet und nicht mehr erreichbar. Auch in einschlägigen Konsumentenforen wird mittlerweile darüber berichtet, dass Sweed bestellt und bezahlt, nicht aber geliefert wurde, man spricht von Betrug und Abzocke. Bedauerliche (?) Einzelfälle oder aber ein kalkulierter Schachzug der Abzocker, die zunehmend (nicht zuletzt aufgrund meiner Berichterstattung) in den Fokus der Ermittlungen von Drogenfahndung und Staatsanwaltschaft gerieten?

Ob die Ermittlungsbehörden endlich zugeschlagen und dem perfiden Treiben ein Ende setzten ist mir derzeit nicht bekannt, allerdings deutet vieles darauf hin. Einen reinen technischen Fehler schließe ich im Kontext allerdings aus und werde die Entwicklungen mit Argusaugen weiterhin beobachten und zeitnah berichten.

Folgende Artikel zum Thema dürften für Sie ebenfalls interessant sein:

Schaut man sich an, welche Projekte der Abzocker in kürzester Zeit gecanelt wurden so lässt das tief blicken. Sollte nun endlich das Ende des perfiden Netzwerkes eingeläutet worden sein? Es wäre fast zu schön um wahr zu sein...

Donnerstag, 24. November 2011

Interview mit Buchautor Andreas Sterntal, Teil 2

Am 29.09.2011 hatte ich Andreas Sterntal, Autor von „Brieffreundschaft mit einem Abzocker“ das erste Mal zum Interview

Seither ist ein bisschen Zeit verstrichen, in der wir ein paar Mal miteinander telefoniert haben. Ich denke, dass Andreas Sterntal mir noch ein paar Erklärungen bezüglich der Persönlichkeit der Abofallen-Abzocker schuldig ist, die er jetzt nachholen sollte. Den zweiten Teil des Interviews finden Sie ab sofort unter der Rubrik "Kamingespräche".

Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Pressemeldung der Polizei Mittelfranken: Händler für Kräuterdrogen festgenommen - Haftbefehl erlassen

Bild: KPI Schwabach
Schwabach (ots) - Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten jetzt zur Festnahme von drei Männern und zur Sicherstellung einer großen Menge Kräutermischungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter gegen einen 41-Jährigen Haftbefehl. 

Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung in Schwandorf und Schwabach am 15.11.2011 bei den Betreibern eines Internetversandhandels führte gestern zur Sicherstellung der annähernd 2000 Päckchen. Für einen Teil der durch den Onlinevertrieb offerierten Waren lagen bereits Gutachten vor. Diese zeigten, dass unter anderem synthetische Cannabinoide enthalten waren, die als höchst gesundheitsschädlich einzustufen sind.

Die beiden 41-jährigen Betreiber der Plattform und ein weiterer 51-jähriger Beteiligter wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erließ gestern (16.11.2011) wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlich unerlaubtem Handel mit Arzneimitteln Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aus Schwandorf. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Amtsgericht Gladbeck erkennt auf Abofalle bei outlets.de

Das wird dem werten Herrn Michael Burat aber überhaupt nicht schmecken, denn das Amtsgericht Gladbeck wies unter dem Aktenzeichen 12 C 267/11 gerade eine Klage der ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) gegen einen vermeintlichen Kunden ab und fand sehr deutliche Worte in der Urteilsbegründung.

Oft genug zweifeln wir ja die Medienkompetenz so mancher Gerichte an, in diesem Falle ist das jedoch anders. Endlich einmal wurde ganz klar und deutlich exakt das in der Urteilsbegründung dargereicht, was stets und ständig von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Menschen mit gesundem Menschenverstand proklamiert wird, nämlich das es sich in der Ausgestaltung der Seiten um die einer klassischen Abofalle handelt, für die selbstverständlich keine Zahlungspflicht besteht.

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie bei Abzocknews.de. Lesenswert!

Sonntag, 20. November 2011

Staatsanwalt stellt Ostschweizer Gewinnspiel-Bande vor Gericht

Morgen startet ein für die Schweiz bisher einzigartiger Prozess. Noch nie standen so viele Mitglieder einer Gewinnspiel-Bande vor Gericht. Mit ihrer Masche zogen sie ahnungslosen Rentnern 17 Mio aus der Tasche.

Sie haben gewonnen! Rentner Hans Leicher (88) ist völlig aus dem Häuschen, als er den Brief liest. «Hellseherin Samantha» verspricht ihm darin einen Gewinn von 15 000 Euro und das Blaue vom Himmel: «Ich werde alle Ihre Wünsche erfüllen.» Um an sein Geld zu kommen, muss Hans Leicher nur noch einen kleinen «Unkostenbeitrag» von 30 Euro an Samantha schicken.

Der Rentner aus Mössingen (D) glaubt, das grosse Los gezogen zu haben. «Ich legte das Geld in einen Umschlag und schickte ihn an eine Postfach-Adresse in Österreich», sagt er zu SonntagsBlick. «Doch der versprochene Gewinn kam nie an.»

Hans Leicher ist ­eines von Tausenden Opfern einer Gewinnspiel-Bande, die ihr Netzwerk in gros­sem Stil von der Ostschweiz aus betrieb. Morgen beginnt am Bezirksgericht in Mels SG ein für die Schweiz bisher einmaliger Prozess. Sieben Männer und zwei Frauen sind wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt: Ihnen wird vorgeworfen, Gutgläubige aus ganz Europa – meist be­tagte Menschen – um insgesamt 17 Millionen Euro gebracht zu haben.

 

Quelle & vollständiger Bericht: blick.ch

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber: hier die einst verbotenen Äusserungen

Unter dem Aktenzeichen 6 O 350/11 hatte die Rechtsanwältin Corinna Lubbe eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, da ich darüber berichtet habe, dass in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide unter der Geschäftsadresse Möllberger Str. 11 sogenannte "Legal Highs" namens Sweed per Feinwaage abgewogen, verpackt und an Konsumenten verschickt wurden. Der Beschluss des Landgericht Bielefeld erfolgte ohne vorherige mündliche Verhandlung u.a. aufgrund der beigelegten Eidestattlichen Versicherung der Rechtsanwältin Corinna Lubbe. So musste ich erst einmal meinen Artikel überarbeiten.

Ich legte gegen diese Einstweilige Verfügung Widerspruch ein und so kam es zum Prozess vor dem Landgericht Bielefeld, über das Ergebnis habe ich in diesem Artikel berichtet.

Gemäss des gewonnenen Prozesses darf ich heute also wie folgt den ursprünglichen, überarbeiteten Artikel wieder um entscheidene Passagen erweitern:
  • Zu Beginn gelangte Sweed in großen Müllsäcken (der Inhalt wurde gewichtsmässig auf 20-30 kg beschrieben) auf dem Postwege nach Vlotho. Absender: Digitale Welten GmbH - Empfänger: eshopping direkt GmbH.
  • Kurze Zeit später wurde das Procedere umgestellt, das Sweed kam bereits kartonweise fertig abgepackt von der Digitale Welten GmbH zur eshopping direkt GmbH. Zeitweise allerdings mit der Aufschrift "Aura".
  • Unglaublich? In der Tat. Und dennoch die reine Wahrheit, die sogar beweisbar ist. Bedenkt man, dass gerade erst am letzten Mittwoch rund 300 Verpackungseinheiten aus München in Vlotho ankamen und die Inkassomitarbeiter/innen von Babenhauserheide beauftragt wurden, diese umgehend und möglichst schnell mit Sweed Classic auszuzeichnen und die gesamte Lieferung daraufhin nach Holland zu schicken, so fällt mir persönlich nichts mehr ein.
Das Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise höchstpersönlich an den Maßnahmen teilnahm räumte ja ihr Rechtsbeistand und Lebensgefährte, Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, vor Gericht ein. Somit ist das gerichtsbekannt.

Im Kontext zu den aktuellen Entwicklungen bin ich persönlich sehr gespannt, wann in diesem konkreten Falle behördlicherseits gehandelt wird. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein...

Samstag, 19. November 2011

Gefährliche Kräuter verkauft – Geschäft geschlossen

Intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Zoll, dem zuständigen Bezirksamt und der Polizei führten gestern zu der Schließung eines „Headshop“ in Friedrichshain.

Beamte des Fachkommissariats für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim Landeskriminalamt vollstreckten gestern in dem Geschäft in der Voigtstraße in Friedrichshain einen Durchsuchungsbeschluss. Ermittlungen führten zu dem 26-jährigen Geschäftsinhaber, der in der Vergangenheit sogenannte „Legal Highs“ verkauft hatte. Dabei handelt es sich um abgepackte Kräutermischungen, die unter anderem als bedenkliche Arzneimittel eingestuft wurden und dem Arzneimittelgesetzt unterliegen. Bei einigen Konsumenten führte dies bereits zu erheblichen Gesundheitsproblemen. In den Geschäftsräumen beschlagnahmten die Polizisten insgesamt 700 szeneübliche Tütchen mit der illegalen und gefährlichen Kräutermischung sowie 350 Dosen Wasserpfeifentabak. Das Geschäft wurde durch das zuständige Bezirksamt geschlossen.

Der 26-Jährige sieht nun Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen entgegen.
Die Gefährlichkeit dieser „Legal Highs“ liegt in der Zusammensetzung und Herstellung. Dazu werden die Kräutermischungen mit illegalen und synthetischen hergestellten Stoffen angereichert. Diese Drogen haben eine bis zu 100fache stärkere Wirkung als Cannabis und führen zu starken Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden wie Kreislaufzusammenbrüchen und Herzkreislaufversagen.

Quelle: berlin.de

Legal Highs: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das dürfte den Abzockern Babenhauserheide, Müller und Xxxxx so gar nicht schmecken: Heute veröffentlichte nämlich Staatsanwalt Jörn Patzak auf Beck Blog folgenden Artikel:

Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs. Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:

1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.

Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!

2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).

Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!
Quelle: blog-beck.de