Donnerstag, 6. August 2009

Strohmann: Holger Brandes

Wer sind denn nun die Macher hinter Mega-downloads.net? Beginnen wir mit dem Strohmann namens Holger Brandes, der das Supportzentrum in Vlotho leitet und das operative Geschäft tätigt. Ich lernte ihn, wie bereits erwähnt, im September des letzten Jahres kennen, als er mir von Frank Babenhauserheide als Geschäftsführer der BWL Letter & Support GmbH vorgestellt wurde. Recht schnell wurde mir klar, daß Herr Brandes keine Ahnung von gar nix hatte. Ich hatte damit aber kein Problem, denn immerhin ließ er mir im Tagesgeschäft vollkommen freie Hand. Egal, mit welcher Idee oder welchem Vorschlag zur Verbesserung ich auch immer in sein Büro kam, die Antwort lautete stets: "Gute Idee, kümmerst du dich drum? Klasse. Danke. Weiter so!". Was will man mehr als Abteilungsleiter? Ende Dezember wurden meine Frau und ich dann auch mal privat von Herrn Brandes eingeladen. So fuhren wir ins schöne Auetal in der Nähe Hannovers und lernten auch seine Frau Petra Brandes kennen. Offensichtlich sind beide sehr musikalisch, immerhin. Ein Alleinunterhalter leitet also als Strohmann für Frank Babenhauserheide die Geschicke um Megadownloads, während seine Ehefrau sich als Tina Turner-Double versucht.

Jede Hilfskraft in der Firma BWL Letter & Support GmbH wusste irgendwann, daß Herr Brandes keine Ahnung von gar nix hatte. Die Abteilungsleiter der verschiedenen Projektbereiche wurden bei Problemen befragt, an Brandes ging so ziemlich alles vorbei, da ihn eh niemand ernst nahm. In diversen Gesprächen im Mitarbeiterkreis wurde der Unmut immer größer, denn Brandes ließ die Mitarbeiter der Reihe nach ins offene Messer laufen bei Babenhauserheide, um sein Gesicht zu wahren. Heute glaube ich fest daran, daß Holger Brandes vom groß angelegten Betrug wusste und einfach mitspielte und spielt. Nicht anders ist zu erklären, daß er trotz massiver Front gegen ihn, der mitarbeiterseitig ausging, nicht gefeuert wurde. Stattdessen wurden die Mitarbeiter der Reihe nach rausgekegelt.

Bezeichnend: Herr Brandes schwärmte mir letztes Jahr von Xing vor und ermunterte mich, mich dort ebenfalls zu registrieren, was ich auch tat. Leider habe ich sein Profil damals nicht abgespeichert, aber Fakt ist: es änderte sich mehrfach. Seine berufliche Vita sah eindrucksvoll aus zu Beginn, komischerweise wurde sie mehrfach verändert. Nun frage ich mich plump: wie kann das möglich sein? Entweder habe ich irgendwo gearbeitet oder aber nicht. In der Phase meines Ausscheidens schrieb ich ihm daher öffentlich ins Gästebuch bei Xing, daß ich das beachtlich finde. Mit dem Ergebnis, daß er seinen gesamten Lebenslauf inclusive der (angeblichen) Beschäftigungsverhältnissen dort löschte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

2 Kommentare:

  1. finden Sie es nicht unmöglich, namensnennungen von personen, die nix mit der sache zu tun haben? wollen sie sich hier nnötig profilieren. damit sind sie nicht besser wie die von ihnen angesprochenen personen. traurig, das sie es nötig haben unter der gürtellinie hantieren zu müssen. und damit ist für mich auch dieser block unglaubwürdig - drittpersonen, also unbeteiligte haben namentlich hier nichts zu sucen. egal ob familie oder nicht.

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  2. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79).

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