Dienstag, 4. August 2009

Herzlich Willkommen!

Inside mega-downloads.net - mit diesem Blog möchte ich ein wenig Licht ins Dunkel rund um die Abzockmethode bringen und diese Informationen Geschädigten, Verunsicherten, Strafverfolgungsbehörden und nicht zuletzt den Medien zugänglich machen. Bekanntermassen gibt es viele, viele Internetseiten rund zum Thema der Nutzlosbranche und viele akribisch recherchierte Blogs geben Aufschluss darüber, wie die Nutzlosbranche funktioniert. Wenn man die Suchmaschine Google bemüht, so gibt es derzeit 21.800.000 Beiträge.

Dieser Blog allerdings gehört in eine andere Kategorie, denn ich berichte aus der Praxis. Schließlich war ich selber in leitender Funktion Teil dieses mafiösen Netzwerkes tätig, allerdings ohne Kenntnis darüber, denn sonst wäre es sicher nicht dazu gekommen. Ich werde darüber berichten, wie die "Karriere" begann, sie endete - und wie ich nun dazu beitrage, diesem strafrechtlich relevanten Treiben ein Ende zu bereiten. Meiner Ansicht nach gibt es eine Vielzahl von "Insidern", die durch das ganze System noch nicht durchschauen und der Ansicht sind, sie würden einen ganz normalen Job machen. Vielleicht erkennt sich der eine oder andere ja in meinem Blog wieder und erwacht aus der vorgetäuschten, angeblich seriösen Traumwelt.

Wie Sie sehen, verwende ich bei meinem Blog meinen Realnamen und verstecke mich nicht hinter einem Pseudonym. Das hat gleich mehrere Gründe: zum einen habe ich ein absolut reines Gewissen, desweiteren möchte ich hier auch Ross und Reiter benennen, und zwar namentlich. Nur so ist Transparenz gegeben. Rechtlich gesehen berufe ich mich hier auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus Karlsruhe. (Aktenzeichen: VI ZR 259/05 - Verkündet am: 21.11.2006)

a) Das Berufungsgericht ist zwar im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht beinhaltet, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 54, 148, 155 - Eppler). Dieses Grundrecht wird jedoch auch in dieser Ausprägung nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr können im Einzelfall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Pressefreiheit Vorrang haben.
Quelle: Telemedicus
3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79).
Der Gegenseite, die vermutlich hier schwitzend mitliest, sei mitgeteilt, daß mich eine Drohkulisse gleichwelcher Art nicht ansatzweise tangiert. Zum einen habe ich gewisse Vorkehrungen getroffen, zum anderen ist die Wahrheit immer noch das beste Mittel, ruhig schlafen zu können. Ich kann es. Ob die Abzocker das auch können darf hingegen bezweifelt werden.

Der Form halber sei erwähnt, daß dieser Blog täglich gesichert wird. Allzu gerne werden unbequeme Seiten wie diese unter ddos-Attacken gestellt um einen Absturz des Servers und damit verbunden die Nichterreichbarkeit der Seite zu erwirken. So manche seriösen Berichterstatter können ein Liedchen davon singen. Immer dann, wenn investigativ neue Infos vermeldet wurden eröffnete die Internetmafia das virtuelle Feuer. Ein deutliches Zeichen, daß die Nadelstiche einfach sitzen. Kein Wunder eigentlich, denn wir sprechen hier über ein Millionengeschäft, das es seitens der Abzocker zu schützen gilt.

Aktuell berichtete Sat 1 / Akte 09 über die L & H GmbH, die ich leitete, wie folgt:




Ich werde nachfolgend darüber berichten, wie es überhaupt zur Gründung der L & H GmbH kam und wie ich, step by step, in dieses Netzwerk integriert wurde - und wie ich mich aus selbigem befreite. Da ich mich hierbei der Übersicht halber lediglich auf das Netzwerk um Frank Babenhauserheide beschränke empfehle ich der werten Leserschaft folgende Blogs und Nachrichtendienste, die die gesamte Nutzlosbranche durch seriöse Recherchen und Berichterstattungen in den Focus stellen:

http://www.antiabzockenet.blogspot.com/
http://www.abzocknews.de/
http://gomopa.net/

Unter anderem arbeite ich mit den vorgenannten Portalen zusammen, es findet ein reger Meinungsaustausch statt. An dieser Stelle ein Dankeschön für die offensichtlich fruchtbare Symbiose! Themenbezogen werde ich weitere Infos von externen Seiten wie den vorgenannten verlinken, damit Sie sich bei Bedarf weiter einlesen können.

2 Kommentare:

  1. Hi, bin auch darauf reingefallen und hatte letztes jahr auch um ruhe zu haben unter vorbehalt gezahlt. ich lebe mit einem erkrankten in einer wg und wollte
    in meiner immer längeren abwesenheit aufregungspost mit drohungen vermeiden. die unterlagen gehen zur staatsanwalt. in einer letzten email schrieben sie, man dürfe den briefverkehr nicht weiter geben. es ist mehr als unverschämt und telefonisch war natürlich auch nie einer zu erreichen ...
    ich freue mich sehr darüber, das diese schwindel auffliegt und freue mich über jeden, der da wieder klar sieht. alles gute. witha

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  2. Hallo,
    das freut mich zuhören, aber ich verstehe nicht wieso so was weiter machen dürfen. ich habe die erste Rechnung bezahlt,später bin ich auf einige Einträge in Forum gestossen ,die vor dieser Firma gewarnt haben.Also habe ich beschlossen die zweite Rechnung nicht zu bgeleichen.Ich habe schon einen Mahnungsbrief bekommen und heute habe ich Proinkasso erhalten.
    Das macht mir schon bisschen Angst, aber alle sagen, ich darf nicht nachgeben.

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